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Kontakt
2.2.1 Aufgaben nach dem Melderecht einschließlich Datenschutz
Adressen
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
FrauJuttaFürnkranz
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-210
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Jutta.Fuernkranz [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
HerrMarkusKlag
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-209
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Markus.Klag [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz