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Kontakt

2.1.2 Aufgaben nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, dem Ladenschlussgesetz und verwandten Rechtsgebieten (z.B. Eichwesen, Preisrecht), Fahrlehrergesetz

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauElkeBauer

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-204
Fax:
06352 4004-600
Raum:
015

Zweitschrift Gewerbeanmeldung

Leistungsbeschreibung

Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

An wen muss ich mich wenden?

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.

Zuständige Stelle

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.

Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz

EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort

Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz