Onlinedienst
Kontakt
4.3.2 Kommunalabgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Fremden-, Verkehrs-, und Kurbeiträge), soweit nicht Eigenbetrieben oder sonstigen Organisationseinheiten zugewiesen
Adressen
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
HerrChristianKöhler
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-504
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Christian.Koehler [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 114
FrauAnikaStrock
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-503
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Anika.Strock [at] Kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 113
HerrVolkerStüttchen
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-502
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Volker.Stuettchen [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 113
Hundesteuer Befreiung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz