Entschuldungsfonds Bischheim
Zum Abbau der in der Vergangenheit aufgelaufenen hohen Verbindlichkeiten der kommunalen Gebietskörperschaften aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung wurde am 22. September 2010 von Ministerpräsident Kurt Beck und den Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände die Gemeinsame Erklärung zum „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ unterzeichnet. Durch den KEF-RP sollen über eine Laufzeit von 15 Jahren ab 2012 zwei Drittel der Ende 2009 bestandenen kommunalen Liquiditätskredite getilgt und die fälligen Zinsen gedeckt werden.
Die Finanzierung des Fonds erfolgt zu einem Drittel durch das Land aus Mitteln des allgemeinen Landeshaushalts, zu einem weiteren Drittel durch die Solidargemeinschaft aller rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs und zum restlichen Drittel durch die teilnehmenden Kommunen selbst über eigene Konsolidierungsbeiträge. Nähere Einzelheiten zum Vollzug des Entschuldungsprogramms sind in dem zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land abgestimmten „Leitfaden zur Umsetzung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ geregelt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Innenministeriums.
Die Verträge der am Kommunalen Entschuldungsfonds teilnehmenden Ortsgemeinden wurden durch die jeweiligen Räte beschlossen und durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis gegengezeichnet: