Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz
© OpenStreetMap contributors