Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Leistungsbeschreibung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Welche Gebühren fallen an?
45,00 Euro
45,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Rechtsgrundlage
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz