Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Leistungsbeschreibung
Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung
An wen muss ich mich wenden?
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.
Zuständige Stelle
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.
Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz
EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz