Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
Welche Gebühren fallen an?
Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag erfolgt formlos.
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz