Kontakt
2.2.1 Aufgaben nach dem Melderecht einschließlich Datenschutz
Adressen
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
FrauJuttaFürnkranz
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-210
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Jutta.Fuernkranz [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
HerrMarkusKlag
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-209
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Markus.Klag [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 012
Haushaltsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre örtlich zuständige Meldebehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.
Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).
Gebühr
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz