Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Was sollte ich noch wissen?

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz