Kontakt
2.9.9 Verwaltung von kommunalen Kindertagesstätten, Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten kirchlicher und sonstiger gemeinnütziger Träger
Adressen
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
FrauCharleneFord-Pticar
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-123
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Charlene.Ford-Pticar [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 300
Kind in KiTa anmelden
Leistungsbeschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Kindertagesbetreuung ( Donnersbergkreis )
Eine Übersicht über die Kindertagesstätten im Donnersbergkreis und weitere Informationen finden Sie auf:
Kindertagesbetreuung ( Donnersbergkreis )
Eine Übersicht über die Kindertagesstätten im Donnersbergkreis und weitere Informationen finden Sie auf:
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Ob es ein festes Verfahren gibt oder ob Eltern sich selbst bei Kitas/ Tagespflegestellen melden müssen, ist in den 41 Jugendamtsbezirken in Rheinland-Pfalz unterschiedlich. Sie können sich oft direkt in einer Kita vorstellen (oder bei der Kindertagespflege) oder auf der Homepage Ihres Jugendamtes nach einer passenden Kita suchen.
Einige Jugendämter bieten Online-Portale für die Platzsuche und Anmeldung an.
Zuständige Stelle
Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle. Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können oder andere Gründe vorliegen, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sprechen Sie Ihr Jugendamt und / oder die Kita früh an, bei der Sie Ihr Kind anmelden wollen. Manche Jugendämter geben Anmelde-Fristen aus, bis zu denen jährlich eine Anmeldung für einen Platz erfolgen soll.
Rechtsgrundlage
Es gibt rechtliche Regelungen im Land im „Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (kurz: KiTaG ) und im Bundesrecht, dort im Sozialgesetzbuch, 8. Buch , §§ 22 bis 24 und § 90.
- KiTaG abrufbar u.a. hier: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KTagStGRP2019pP14 und hier in der „Kita-Broschüre“ des Landes: https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/KiTa_in_RLP/KiTaG/Dokumente/230918_KITA-Gesetz.pdf .
- Das 8. Buch des Sozialgesetzbuches finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/BJNR111630990.html#BJNR111630990BJNG000506140
Anträge / Formulare
Das hängt davon ab, ob Ihr Jugendamt ein bestimmtes Anmelde-Verfahren vorgibt. Oft besteht auch die Möglichkeit, sich direkt in einer Kita / bei einer Kindertagespflege-Person zu melden.
Wenn Ihr Kind noch unter 1 Jahr alt ist, muss manchmal ein Nachweis über eine Arbeit vorgelegt werden. Die Kita oder das Jugendamt wird Ihnen das mitteilen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz