Kontakt
2.4.4 Einzelzuständigkeiten nach der StVZO und der StVO (Verkehrszeichen, Verkehrsbeschränkungen, Umleitungen); Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Adressen
Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
FrauTanjaRomeis
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-203
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Tanja.Romeis [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 014
Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
Leistungsbeschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Sperrpfosten und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.
Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.
Das kann zum Beispiel sein:
- Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
- eine neue Fußgängerampel
- mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
- Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen
Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Eine bestimmte Antragsform müssen Sie dabei nicht einhalten. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft Ihren Vorschlag.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben den Gründen, die Sie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sehen, müssen Sie eine genau örtliche Standortbeschreibung, wo Sie ein Verkehrszeichen /eine Verkehrseinrichtung aufgestellt haben möchten, einreichen. Gegebenenfalls können Sie auch Fotos und Skizzen einreichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall und Komplexität der Verkehrssituation zeitlich unterschiedlich/individuell.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz