Reisepass Meldung

Leistungsbeschreibung

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz