Fördermöglichkeiten Dorferneuerung
Fördermöglichkeiten für Privatpersonen im Rahmen der Dorferneuerung
Dorferneuerungsprogramm Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz
Fördervoraussetzungen
Gemeinde muss als Dorferneuerungsgemeinde anerkannt sein (in der VG Kirchheimbolanden sind alle Gemeinden anerkannt)
Ziele des Dorferneuerungsprogramms (Auszug aus VerwaltungsVorschrift - Dorf)
- Den individuellen Charakter des Dorfes mit seinem typischen Ortsbild erhalten
- Orts- und landschaftstypische Bauformen und Strukturen erhalten und entwickeln
- Verwendung landschaftstypischer Materialien und deren zeitgemäße Anwendung fördern
Wer kann einen Antrag stellen?
Hauseigentümer, der altes/älteres vorzugsweise landwirtschaftliches Anwesen (ca. 80-100 Jahre alt oder älter) besitzt
Wo stelle ich den Antrag?
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden und die Kreisverwaltung Donnersbergkreis halten Antragsformulare für Sie bereit. Zum Download klicken Sie hier
Ansprechpartner:
- VG Kirchheimbolanden, Frau Fuchs, 06352/4004-402 mehr Infos
- KV Donnersbergkreis, Frau Bundenthal, 06352/710-128
!!!!! Ortstermin vereinbaren !!!!!
Was wir nicht gefördert?
- 'Schönheitsreparaturen' am Gebäude
- reine Gebäudeunterhaltung (nur neue Fenster, neues Dach, neuer Anstrich etc.)
- Verwendung ortsuntypischer Materialien (z. B. Kunststoff- Tropenholz- Alufenster und Türen, Betondachziegel, Alufensterbänke, Glasbausteine)
- Maßnahmen die zur Zerstörung der Proportionen und Maße des Gebäudes führen
Wieviel Fördermittel kann ich bekommen?
- 22 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten (max. 20451€)
- Die Förderung ist einkommensunabhängig und hängt von den Investitionskosten ab
- Eigenarbeitsleistung, Baumaterialien und Unternehmerleistungen werden bezuschußt
Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Förderung?
Normalerweise werden für die Realisierung von Vorhaben 3 Jahre festgelegt. Verzögert sich die Ausführung, so kann der Förderzeitraum in Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung verlängert werden.
Wie bekomme ich Fördermittel?
- Nach jedem Bauabschnitt die Rechnungen und eine Eigenleistungsaufstellung (falls relevant) für die ausgeführten Arbeiten bei der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden einreichen
- Die Rechnungen mit Überweisungsbelegen im Original und in Kopie eingereichen
- Die VG stellt die zuwendungsfähigen Kosten fest und leitet die Rechnungen weiter an die KV
- Die KV stellt den Zuschuss fest und erteilt je nach Mittelverfügbarkeit den Zuschussbescheid
Was muss ich sonst noch beachten?
Die Fördermittel nicht in die Finanzierung der Maßnahme einrechnen
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung einer Förderung
Die Verwaltung behält sich vor, den Antrag nachträglich noch abzulehnen, wenn die Ausführung den abgesprochenen Maßnahmen in wesentlichen Teilen widerspricht
Alle wichtigen gestalterischen Fragen (z.B. Anstrichfarbe, Putzart, Fensterart etc.) immer mit der VG und der KV abstimmen
Mut zu grünen Wänden - Fassadenbegrünung
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Leitfaden zur Erhaltung und Erneuerung des Ortsbildes
Weitere Informationen erhalten Sie hier