Kontakt
2.4.4 Einzelzuständigkeiten nach der StVZO und der StVO (Verkehrszeichen, Verkehrsbeschränkungen, Umleitungen); Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Adressen
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
FrauTanjaRomeis
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-203
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Tanja.Romeis [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 014
Verkehrszeichen und Ampelstörung
Leistungsbeschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.
* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.
Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz