Nebenwohnung anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
  • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Personalausweis

wird benötigt

wird benötigt

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Anzeigefrist

2 Wochen

Was sollte ich noch wissen?

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz