Kontakt

2.1.2 Aufgaben nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, dem Ladenschlussgesetz und verwandten Rechtsgebieten (z.B. Eichwesen, Preisrecht), Fahrlehrergesetz

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauElkeBauer

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-204
Fax:
06352 4004-600
Raum:
015

Zweitschrift Gewerbeanmeldung

Leistungsbeschreibung

Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

Zuständige Stelle

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.

Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz

EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

Was sollte ich noch wissen?

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz