Einheitliche Behördennummer 115

Leistungsbeschreibung

Über die 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist. Zum Beispiel:

  • Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
  • Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?
  • Wie kann ich BAföG beantragen?
  • Wo kann ich eine Melderegisterauskunft einholen?
  • Wie melde ich ein Gewerbe an?

Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.

Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, so dass Sie sich mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge werden vermieden .

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar.

An wen muss ich mich wenden?

Einheitliche Behördennummer:

 Tel.: 115

Organisation der Einheitliche Behördennummer 115:

Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115
im Bundesministerium des Innern

Voraussetzungen

Keine.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.

Bearbeitungsdauer

Anfragen werden regelmäßig sofort beantwortet. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten.

Was sollte ich noch wissen?

Über eine Teilnahme an der 115 entscheidet jede Verwaltung selbst.

Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz