Kontakt

4.3.2 Kommunalabgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Fremden-, Verkehrs-, und Kurbeiträge), soweit nicht Eigenbetrieben oder sonstigen Organisationseinheiten zugewiesen

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

HerrChristianKöhler

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-504
Fax:
06352 4004-600
Raum:
114

FrauAnikaStrock

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-503
Fax:
06352 4004-600
Raum:
113

HerrVolkerStüttchen

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-502
Fax:
06352 4004-600
Raum:
113

Hundehaltung Abmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Anträge / Formulare

Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz