Auskunftserteilung bei Ehe- und Altersjubiläen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden möchte Sie heute über die Auswirkung einer Auskunftssperre bei Ehe- und Altersjubiläen informieren.
Was die Ehe- und Altersjubiläen anbelangt, darf die Verbandsgemeindeverwaltung als Meldebehörde nach § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes Auskünfte über Ehe- und Altersjubiläen von Einwohnern grundsätzlich erteilen. Dieser Auskunftserteilung haben jedoch viele Bürgerinnen und Bürger widersprochen. Ihre persönlichen Daten sind deshalb mit einer Auskunftssperre belegt, an diese ist die Meldebehörde aus Gründen des Datenschutzes zwingend gebunden.
Die Auskunftssperre hat deshalb zur Folge, dass Altersjubiläen (runder Geburtstag) oder Ehejubiläen (Goldene Hochzeit usw.) in keinem Fall an Interessierte weitergegeben werden. Weder die Tageszeitung, noch der Ortsbürgermeister, Bürgermeister, Landrat oder sonstige Organisationen erhalten Nachricht von einem anstehenden Ehe- oder Altersjubiläum. Auch ein persönliches Gratulieren durch den Bürgermeister ist dann nicht möglich.
Auf diese Folgen der Auskunftssperre möchten wir ausdrücklich hinweisen. Die Auskunftssperre auf Einzelbereiche zu beschränken (z. B. Tageszeitung) ist leider nicht möglich. Wer deshalb seine Auskunftssperre zurücknehmen möchte, kann sich gerne an das Einwohnermeldeamt im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Zimmer 012, Telefon 06352-4004-209 oder -210 wenden.
Die gleiche Stelle ist auch zuständig, wenn ein Betroffener erstmals der Weitergabe seiner persönlichen Daten widersprechen und eine Auskunftssperre beantragen möchte. Dieses Widerspruchsrecht kann innerhalb von zwei Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
(Haas)
Bürgermeister