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2.1.15 Nichtraucherschutzgesetz

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauFabienneBohlander

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-205
Fax:
06352 4004-600
Raum:
014

Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz

Leistungsbeschreibung

Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung von Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung)

In der Gastronomie in Rheinland-Pfalz besteht seit dem 15.02.2008 Rauchverbot

Ausnahmen:

  • in abgetrennten Nebenräumen, wenn die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Nebenräumen mit  Raucherlaubnis nicht größer sind als in den übrigen rauchfreien Gasträumen
  • in Ein-Raum-Gaststätten unter 75 m², wenn in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden
  • in Festzelten bei einer Standzeit bis zu 21 Tagen

Voraussetzungen

Zur Gastronomie gehören auch:

•           Straußwirtschaften
•           Kantine
•           Vereinslokale
•           Festzelte
•           Diskotheken
•           gastronomische Bereichen in Hotels

Rauchfreie Einrichtungen sind:

•           Theater
•           Kinos
•           Museen
•           Heime der Altenhilfe
•           Pflegeheime
•           Krankenhäuser, Vorsorge- und
            Rehabilitationseinrichtungen
•           Schulen
•           Sportstätten
•           Universitäten und Fachhochschulen
•           Einrichtungen der Erwachsenenbildung
•           Einrichtungen der Jugendhilfe

Was sollte ich noch wissen?

Kommunale Ordnungsbehörden.

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz