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Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Leistungsbeschreibung

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren den Hauptwohnisitz hat.

Voraussetzungen

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

- Beide Erziehungsberechtigte müssen hier persönlich vorsprechen

- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

- der jetzige (Kinder-) Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde,
- Einverständnis (-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

Welche Gebühren fallen an?

- Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
 
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)