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Kontakt
2.1.8 Tierschutz und Überwachung der Tierhaltung, Fischereischeine
Adressen
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
- Telefon:
- 06352 4004-0
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- vg [at] kirchheimbolanden.de
- Web:
- https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende
FrauFabienneBohlander
Neue Allee 267292Kirchheimbolanden
- Telefon:
- 06352 4004-205
- Fax:
- 06352 4004-600
- E-Mail:
- Fabienne.Bohlander [at] kirchheimbolanden.de
- Raum:
- 014
Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Leistungsbeschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Welche Unterlagen werden benötigt?
ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde
Was sollte ich noch wissen?
An das Fundamt der jeweiligen Kommune
Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz