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Kontakt

2.1.2 Aufgaben nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, dem Ladenschlussgesetz und verwandten Rechtsgebieten (z.B. Eichwesen, Preisrecht), Fahrlehrergesetz

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauElkeBauer

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-204
Fax:
06352 4004-600
Raum:
015

Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
  • Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
  • Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzungen

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz