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Kontakt

2.9.3 Sportanlagen (z.B. Turn- und Sporthallen, Sportplatzanlagen, öffentliche Spiel- und Freizeitanlagen, Sondersportanlagen); Belegungspläne

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

FrauCharleneFord-Pticar

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-123
Fax:
06352 4004-600
Raum:
300

Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf

Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz