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2.4.3 Vollzugsdienst: Überwachung des ruhenden Verkehrs durch kommunale Vollzugsbeamte, Überwachung Termine, Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung sowie Profiltiefe der Reifen, Fahrlehrergesetz; Schülerzuführung

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden
Neue Alle 2
67292Kirchheimbolanden
Kontakt
Telefon:
06352 4004-0
Fax:
06352 4004-600
Web:
https://www.kirchheimbolanden.de
Mitarbeitende

HerrLarsIgel

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-307
Fax:
06352 4004-600
Raum:
015

FrauMonikaNeumann

Neue Allee 2
67292Kirchheimbolanden
Telefon:
06352 4004-308
Fax:
06352 4004-600
Raum:
103

Verkehrsüberwachung

Leistungsbeschreibung

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen.

Besondere Ziele sind hierbei:

  • Stabilisierung des erreichten hohen Verkehrssicherheitsniveaus,
  • Reduzierung der Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden,
  • Konsequente Ausrichtung an Risikogruppen und Hauptunfallursachen,
  • Stärkung der spezialisierten Verkehrsüberwachung.

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei. 

Ein Service des Landes Rheinland-Pfalz